Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Vorstandschaft
c) die Mitgliederversammlung
Die zur Durchführung der Vereinszwecke notwendigen Regelungen sind in einer Geschäftsordnung niedergelegt, die von der Vorstandschaft beschlossen wird.
Über jede Sitzung der Vorstandschaft und jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Etwa gefaßte Beschlüsse sind im Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer ( in der Regel der Schriftführer ) und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
Gerichtsstand ist Lahr.
Seelbach, den 02.09.2005